Strafrecht

Frühzeitige Verteidigung zahlt sich aus

Besser früh als spät Rechtsanwalt für Strafrecht in Ludwigshafen kontaktieren

Wenn sich ein Strafverfahren ankündigt, ist das für Betroffene meist eine stark belastende und mitunter existenzbedrohende Situation. Um eine Anklage zu vermeiden, ist es ratsam, so früh wie möglich einen Rechtsanwalt für Strafrecht in Ludwigshafen einzuschalten – nicht erst, wenn die Polizei mit einem Haftbefehl vor der Tür steht.

Oft erfahren Beschuldigte bereits frühzeitig durch ein Schreiben des Gerichts, der Staatsanwaltschaft oder der Gemeinde, dass wegen einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat gegen sie ermittelt wird oder dass ein Bußgeld fällig wird. Wenden Sie sich in einem solchen Fall direkt an unseren Rechtsanwalt für Strafrecht in Ludwigshafen. Er erklärt Ihnen, welche Möglichkeiten bestehen, auf die Vorwürfe zu reagieren. Idealerweise kontaktieren Sie uns unmittelbar nach dem Vorwurf einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit.

Lassen Sie sich noch heute beraten!

Ruhe bewahren und richtig handeln

Der erste Kontakt mit dem Strafrecht: Die Anklage

Der wohl häufigste Anlass für einen Anruf bei unserem Rechtsanwalt für Strafrecht: Sie haben eine Anklage vom Amtsgericht in Ludwigshafen oder vom Landgericht in Stuttgart erhalten. In dieser Situation ist es wichtig, Ruhe zu bewahren – und mit Ihrem Anruf in unserer Kanzlei haben Sie bereits den richtigen Schritt getan.

Im Strafverfahren machen Beschuldigte durch die Ausnahmesituation und mangels besseren Wissens häufig Fehler, die sich später nur schwer korrigieren lassen. Deshalb sollten Sie sich möglichst schon bei der ersten Vernehmung durch Polizei, Staatsanwaltschaft oder Ordnungsbehörde anwaltlich vertreten lassen. Denn entscheidende Weichenstellungen erfolgen oft bereits im Ermittlungsverfahren in Ludwigshafen.

Sofort Anwalt anrufen!

Rechtzeitig handeln – Strafen vermeiden

Strafverteidiger in Ludwigshafen hinzuziehen, ehe es zu spät ist

Wenn Sie rechtzeitig einen Rechtsanwalt für Strafrecht einschalten, kann dieser oft verhindern, dass Bußgelder, Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen gegen Sie verhängt werden. Ist eine Strafe unausweichlich, erreicht ein erfahrener Strafverteidiger in Ludwigshafen zumindest häufig eine geringere Sanktion.

Studien belegen, dass die frühzeitige Beauftragung eines Strafverteidigers die Dauer von Zwangsmaßnahmen – wie etwa Untersuchungshaft – verkürzen kann und sich im Falle einer Verurteilung auch positiv auf das Strafmaß auswirkt.

Daher gilt: Droht ein Strafverfahren, kontaktieren Sie unseren Rechtsanwalt für Strafrecht so früh wie möglich und machen Sie ohne vorherige Rücksprache keine Angaben zur Sache. Auch in Ludwigshafen gilt der Grundsatz „in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten.

Ein Anruf genügt!

Erfahrene Strafverteidigung für junge Mandanten

Loyale Vertretung durch Ihren Anwalt für Jugendstrafrecht

Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Strafrechts – darunter auch im Jugendstrafrecht, das auf Jugendliche (14–18 Jahre) und Heranwachsende (18–21 Jahre) angewendet wird. Als kompetente Ansprechpartner stehen Ihnen Tim Schneider und Jochen Hoos zur Verfügung. Beide sind erfahrene Strafverteidiger und in der aktuellen Rechtsprechung bewandert.

Rechtsanwalt Tim Schneider betreut Mandanten im Strafrecht, Bußgeldrecht und Verkehrsrecht. Auf diesen Rechtsgebieten verfügt er über umfangreiche Erfahrung aufgrund seiner langjährigen Anwaltstätigkeit in Ludwigshafen. Rechtsanwalt Jochen Hoos übernimmt vorrangig Mandate im allgemeinen Strafrecht und Bußgeldrecht. Darüber hinaus ist er Anwalt für Jugendstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrszivilrecht sowie Fachanwalt für Verkehrsrecht in Ludwigshafen.

Neben dem Strafrecht bieten wir Ihnen juristischen Beistand in folgenden Rechtsgebieten:

  • Verkehrsrecht
  • Bußgeldrecht
  • Vertragsrecht
  • Familienrecht
  • Mietrecht

Jetzt beraten lassen!

Verteidigung bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Kompetente Beratung im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht

Nicht immer sind es begangene Straftaten oder drohende Strafverfahren, weswegen Mandanten unsere Kanzlei aufsuchen. Häufig geht es auch um Ordnungswidrigkeiten. Während Straftaten rechtswidrige und schuldhafte Verhaltensweisen darstellen, die ausdrücklich unter Strafe gestellt und mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden, handelt es sich bei Ordnungswidrigkeiten um Gesetzesverstöße ohne kriminellen Charakter.

Sie wiegen weniger schwer als Straftaten und werden daher in der Regel mit einer Geldbuße sanktioniert. Auch in solchen Fällen stehen wir Ihnen mit kompetenter rechtlicher Beratung und engagierter Vertretung zur Seite.

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Rechte wahren bei Ordnungswidrigkeiten

Unterstützung im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht

Die überwiegende Zahl der Verfahren im Ordnungswidrigkeitenrecht betrifft Verstöße gegen das Straßenverkehrsrecht: Sind Sie zu schnell gefahren und geblitzt worden? Haben Sie im Halteverbot geparkt? Oder sind Sie wegen einer Trunkenheitsfahrt auffällig geworden? Liegt keine Gefährdung anderer oder ein Unfall vor, handelt es sich zwar nicht um eine Straftat, aber dennoch um eine Ordnungswidrigkeit. Bei drohenden Punkten in Flensburg, einem Bußgeldbescheid oder sogar einem Fahrverbot prüfen wir für Sie die Vorwürfe, klären den Sachverhalt und setzen Ihre Rechte durch.

Im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht unterstützen wir Sie unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Kapitalverbrechen (Tötungsdelikte und andere Gewaltkriminalität)
  • Wirtschaftsstrafsachen
  • Jugendstrafsachen
  • Steuerstrafsachen
  • Betäubungsmittelstrafsachen
  • Sexualstrafsachen
  • Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten
  • Revisionen in Strafsachen

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